Förderungen
Klima- und Energiefonds Speicherförderung
ab 10.04.2024
Was wird gefördert?
Es werden Neuinstallation sowie Erweiterung von bestehenden
Stromspeicheranlagen, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungs-anlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.
Pro Antrag werden bis maximal 50 kWh einer Anlage gefördert.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschuss ausbezahlt.
Wir übernehmen für Sie die Fördereinreichung.
Nullsteuersatz für PV-Anlagen
Für PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak entfällt bis Ende 2025 die
Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer). Damit wird der Weg zur eigenen
PV-Anlage deutlich vereinfacht und verkürzt!
„0 % Umsatzsteuer – 0 % Bürokratie“
denn bereits auf der Rechnung wird der Umsatzsteuersatz von 20 % auf 0 % gesenkt. Es ist keine Förderantragstellung oder sonstige Einreichung mehr notwendig. Der Rechnungsbetrag reduziert sich automatisch um die 20%ige Umsatzsteuer, was einer effektiven Preisreduktion von 16,6 % entspricht.
Bitte beachten Sie die genauen Vorgaben!
Hinweis: Umsatzsteuer wird umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt; Nullsteuersatz meint 0 % Umsatzsteuer
Wir beraten, planen und erstellen die Einreichunterlagen und definieren die Betriebskonzepte in Zusammenarbeit mit unseren kompetenten Planungspartnern des GemeindeExpertenNetzwerks: www.gemeindeexperten.at
Österreichweite Förderungen
Steiermark: Gemeinschafts- Wohnhausanlagen
Burgenland/PV Speicher
Kärnten/Speicher
Salzburg/PV
Wien/PV & Speicher
Oberösterreich/PV auf Betrieben
Unsere Standorte
Wien
1130 Wien, Auhofstraße 124/9
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Spielberg
8724 Spielberg, Marktpassage 1
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Unterzeiring
8762 Unterzeiring 15
Telefon: 43 3571 2307