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Förderungen

Klima- und Energiefonds Speicherförderung

ab 10.04.2024


Was wird gefördert?

Es werden Neuinstallation sowie Erweiterung von bestehenden

Stromspeicheranlagen, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungs-anlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.

Pro Antrag werden bis maximal 50 kWh einer Anlage gefördert.


Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschuss ausbezahlt. 


Wir übernehmen für Sie die Fördereinreichung.

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Nullsteuersatz für PV-Anlagen

Für PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak entfällt bis Ende 2025 die Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer). Damit wird der Weg zur eigenen PV-Anlage deutlich vereinfacht und verkürzt!

„0 % Umsatzsteuer – 0 % Bürokratie“

denn bereits auf der Rechnung wird der Umsatzsteuersatz von 20 % auf 0 % gesenkt. Es ist keine Förderantragstellung oder sonstige Einreichung mehr notwendig. Der Rechnungs­betrag reduziert sich automatisch um die 20%ige Umsatzsteuer, was einer effektiven Preisreduktion von 16,6 % entspricht.  

Bitte beachten Sie die genauen Vorgaben!

Hinweis: Umsatzsteuer wird umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt; Nullsteuersatz meint 0 % Umsatzsteuer

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Wir beraten, planen und erstellen die Einreichunterlagen und definieren die Betriebskonzepte in Zusammenarbeit mit unseren kompetenten Planungspartnern des GemeindeExpertenNetzwerks: www.gemeindeexperten.at


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