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Förderungen

Klima- und Energiefonds Förderung

ab 22. 06. 2020 solange Förderbudget vorhanden ist, jedoch längstens bis 31.12.2022


Was wird gefördert?

Es werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen gefördert. Außer Einzelanlagen werden auch Gemeinschaftsanlagen, welche von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten genutzt werden, gefördert. 

Pro Antrag werden bis maximal 50 kWp einer Anlage gefördert.


Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschuss ausbezahlt. 

Förderpauschalen:

0 - 10 kWp mit 250€/kWP

>10 - 20 kWp mit 200€/kWp

>20 - 50 kWp mit 150€/kWP

Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) gibt es einen Bonus in der Höhe von
zusätzlich 100€/kWp.


Wir übernehmen für Sie die Fördereinreichung.

E-Mail an uns

EAG - Erneuerbares Ausbau Gesetz mit
27. Juli 2021 in Kraft getreten.


Das EAG ist beschlossen aber wichtige Details müssen noch durch Verordnungen festgelegt werden.


Diese Verordnungen regelt im PV-Bereich die Durchführung und Abwicklung von Investitionszuschüssen für die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Parallel wird bis Ende August das Gutachten auf deren Basis die Fördersätze vorgeschlagen werden, abgeschlossen. Je nachdem, wie lange auf politischer Ebene die Verordnung koordiniert wird, kann der Start der Begutachtung noch im September erfolgen und im Energiebeirat thematisiert werden, um dann im (Spät-) Herbst mit dem ersten Call 2021 zu starten und bereits weitere für 2022 festzulegen.


Weitere Infos können Sie gerne bei unseren Büro in Spielberg erfahren.

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Wir beraten, planen und erstellen die Einreichunterlagen und definieren die Betriebskonzepte in Zusammenarbeit mit unseren kompetenten Planungspartnern des GemeindeExpertenNetzwerks: www.gemeindeexperten.at


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